Hauptuntersuchung - Bei uns täglich
Woran kann ich erkenne, wann ich das nächste Mal zur HU muss?
Ein Blick auf die (runde) Plakette am hinteren Kennzeichen gibt Ihnen Auskunft über den Termin der nächsten HU. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr und die markierte Ziffer im äußeren Zahlenring den Monat der Fälligkeit der nächsten HU. Außerdem wird der Termin auch im Fahrzeugschein dokumentiert.
Was muss ich mitbringen, auf was muss ich achten?
- den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil 1.
- die Prüfzeugnisse und Änderungsabnahmebestätigungen von eventuell vorhandenen Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder anderem Zubehör, sofern diese nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Verpassen Sie dennoch Termin der HU, so droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen, wobei bei der HU selbst keine Strafe erhoben wird. Das Überziehen der HU wird wie folgt geahndet:
PKW, Motorräder, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
- Zwei bis vier Monate: 15,-- EUR
- Vier bis acht Monate: 25,-- EUR
- Mehr als acht Monate: 40,-- EUR und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: 15,-- EUR
- Zwei bis vier Monate: 25,-- EUR
- Vier bis acht Monate: 40,-- EUR und 2 Punkte in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75,-- EUR und 2 Punkte in Flensburg
Besitzt Ihr Fahrzeug ein Saison-Kennzeichen und liegt der Termin der nächsten HU außerhalb des Betriebszeitraums, so ist die HU im ersten Monat des Betriebszeitraumes durchzuführen. Auch kann eine HU nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Alle Termine auf einen Blick:
Fahrzeugart | Zeitabstand zwischen den HU in Monaten |
|||
---|---|---|---|---|
|
24 |
|||
|
nach der ersten Zulassung |
36 | ||
danach | 24 | |||
|
bis 3,5t |
|||
nach der ersten Zulassung | 36 | |||
danach | 24 | |||
3,5t bis 7,5t | ||||
in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung |
24 | |||
danach | 12 | |||
über 7,5t | 12 | |||
|
bis 0,75t oder ohne eigene Bremsanlage |
|||
nach der ersten Zulassung | 36 | |||
danach | 24 | |||
bis 40 km/h oder von 0,75t bis 3,5t | 24 | |||
mehr als 3,5t | 12 |
Wenn Sie einen Termin für Ihre nächste HU machen möchten oder noch Fragen haben, benutzen Sie unser Servicetermin-Formular. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Die Hauptuntersuchung (HU) wird von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (nach § 29 StVZO) durchgeführt.
Die Hauptuntersuchung (HU) wird von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (nach § 29 StVZO) durchgeführt.